Innovationsklausel

« Back to Glossary Index

Die Innovationsklausel erlaubt in bestimmten Fällen Abweichungen von gesetzlichen Anforderungen, wenn alternative Lösungen gleichwertige Ergebnisse liefern. In Sanierungen bietet sie Flexibilität, um innovative Technologien oder Verfahren einzusetzen.

« Zurück zur Übersicht